Jugendschutz

Vollmacht für Veranstaltungen der Mediengruppe Magdeburg

 

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Kinder unter 6 Jahren

Kinder ab 4 Jahren zahlen den vollen Preis und benötigen eine eigene Eintrittskarte.

Kinderohren sind sehr empfindlich.

Bitte achten Sie auf ausreichend Abstand zu den Boxen und schützen Sie die Ohren Ihres Kindes mit einem entsprechenden Hörschutz.

Wir bieten auf unseren Veranstaltungen einen Kinder-Hörschutz zu einem Preis von 25 € an.

Jugendliche 6 – 14 Jahre

Nur mit Begleitperson älter als 18 Jahre.

Mitzuführen sind:

  • vom Elternteil unterschriebene Vollmacht zur Aufsichtspflicht
  • Ausweiskopie des unterschreibenden Elternteils
  • Ausweis der erziehungsbeauftragten, aufsichtspflichtigen Person

 

Bitte beachten Sie folgende aufgeführte Punkte:

Die erziehungsberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Person hat das Kind/Jugendliche unter 14 Jahren auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt eine Eintrittskarte.

Das Sicherheitspersonal vor Ort übernimmt nicht die Betreuung von unter 14-Jährigen!

Dementsprechend können Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren nicht am Eingang abgegeben und später wieder abgeholt werden.

Kann die Aufsicht nicht wahrgenommen werden, weil die berechtigte bzw. beauftragte Person zum Beispiel alkoholisiert ist, sind die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen so zu behandeln, als würden sie nicht von dieser Person begleitet. In diesen Fällen kann der Einlass bzw. die Teilnahme verwehrt werden. Es werden insoweit keine Stornierungen vorgenommen.

Die Entscheidung darüber trifft das beauftragte Sicherheits- bzw. Einlasspersonal nach eigenem Ermessen.

Jugendliche 14 – 18 Jahre

Legitimation mittels Schüler- bzw. Personalausweis erforderlich.

Andernfalls kann der Zutritt zum Konzert verweigert werden.

Es erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

 

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